Hamburg erkämpft höchstrichterliche Entscheidung und liefert Daten zu deutschen Vermietern an andere Bundesländer.
Das Weltweit agierende Vermittlungsportal für Buchung und Vermittlung von Unterkünften liefert Kontrolldaten an die Hamburger Steuerfahndung: Die Finanzbehörde Hamburg teilte am 2.9.2020 mit, dass die Servicestelle Steueraufsicht Hamburg, eine Sondereinheit der Steuerfahndung, für die deutsche Steuerverwaltung in einem mehrere Jahre andauernden Verfahren erreicht hat, dass Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken übermittelt werden. So wird es unredlichen Vermietern von Ferienunterkünften erheblich erschwert, ihre bisher dem Finanzamt nicht erklärten Einnahmen aus der Vermietung von Wohnraum an Feriengäste weiter verborgen zu halten.
Im Zusammenwirken mit der Finanzbehörde Hamburg, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), verschiedenen anderen Bundesländern und den Steuerbehörden des Sitzlandes des Vermittlungsportals wurde die Internetplattform im Rahmen eines sogenannten internationalen Gruppenersuchens der Steuerfahndung Hamburg verpflichtet, die geforderten steuerlich relevanten Daten für zahlreiche deutsche Vermieter, die ihren Wohnraum über diese Internetplattform vermietet haben, an die deutsche Steuerverwaltung herauszugeben.
Diese Daten werden nun von der Steuerfahndung Hamburg ausgewertet. In Einzelfällen ist sogar denkbar, nicht erklärte Vermietungseinkünfte bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit zu besteuern. Soweit Vermieter außerhalb von Hamburg betroffen sind, werden die Daten kurzfristig den zuständigen Ländern zur weiteren Überprüfung übermittelt.
Der Finanzsenator freut sich über diesen großen Erfolg der Steuerfahndung Hamburg. Bundesweit sei dies das erste erfolgreiche internationale Gruppenersuchen im Zusammenhang mit Vermietungsumsätzen über Internetplattformen. Damit sei ein wichtiger Durchbruch zur Aufhellung dieses erheblichen Dunkelfeldes erreicht worden.
Das ist auch eine gute Nachricht für die Hotelbranche, da auf diesem Wege ein Stück weit die Steuergerechtigkeit zwischen privaten Anbietern und gewerblichen Unternehmen hergestellt werden kann.
Für private Vermieter ist es dagegen eine schlechte Nachricht, insbesondere, wenn die Vermietungseinkünfte bislang nicht versteuert wurden, denn dabei handelt es sich um Steuerhinterziehung, die jetzt mit großer Wahrscheinlichkeit aufgedeckt wird.
Noch gibt es Möglichkeiten, ohne Strafverfahren zurück in die Steuerehrlichkeit zu kommen. Sofern sie betroffen sind, melden Sie sich bitte gern. SCHOMERUS & Partner hilft Ihnen, so glimpflich wie möglich aus der Sache herauszukommen.