Basiszinssatz zum 31.12.2019 wieder einmal unverändert

31.01.2020
Gesellschaftsrecht

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz zum 1.  Januar und 1. Juli eines jeden Jahres neu. Der Basiszinssatz ist abhängig von dem Leitzins der Europäischen Zentralbank.

Dieser Leitzins wurde zum 1. Juli 2019 auf -0,88 % (unverändert) festgelegt und bleibt damit negativ. Damit weist der Basiszins seit über sechs Jahren einen negativen Wert auf. Zuletzt positiv war der Leitzins zum 01. Juli 2012 mit 0,12 %.

Der Basiszinssatz dient vor allem als Grundlage zur Berechnung von Verzugszinsen. Gemäß § 288 BGB betragen diese 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, sofern es sich nicht um einen Verbraucher handelt. Bei diesen beträgt der Verzugszins 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

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