Das vom Bundesjustizminister Buschmann (FDP) vorgelegte „Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (BEG IV) wurde am 13.3.2024 vom Bundeskabinett beschlossen.
Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie zum Beispiel Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten sollen hierdurch von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Die Unternehmen können die Belege daher früher als bisher entsorgen und sparen dadurch erhebliche Aufbewahrungskosten.
Im BGB sollen außerdem Schriftformerfordernisse zu Textformerfordernissen herabgestuft werden, soweit dies angemessen und sachgerecht ist. Anders als die Schriftform setzt die Textform keine eigenhändige Unterschrift voraus. Entsprechende Herabstufungen sind vor allem im Vereinsrecht und Gesellschaftsrecht geplant. So sollen Vereinsmitglieder ihre Zustimmung zu einem Beschluss, der ohne Mitgliederversammlung gefasst wurde, künftig auch in Textform erklären können (Beispiele: E-Mail, SMS). GmbH-Gesellschafter sollen bei Beschlüssen außerhalb einer Versammlung ihre Stimme in Textform abgeben können, wenn sämtliche Gesellschafter damit einverstanden sind.
Das Gesetz, welches noch weitere Regelungen, beispielsweise zu Fluggastabfertigungen, Hotelmeldepflichten und einer zentralen Vollmachtsdatenbank für Steuerberater enthält, bedarf der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Der Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.
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