Die Koalition in Berlin hat weitere finanzielle Entlastungen beschlossen, um erwartete Preiserhöhungen für Gas und Strom abzufedern.
Um eine Steuererhöhung aufgrund der kalten Progression zur verhindern, solle der Einkommenssteuertarif angepasst werden. Zum 1.1.2023 ist auch eine Anhebung des Grundfreibetrags um 285 € auf 10.632 € vorgesehen (für 2024 eine weitere Anhebung um 300 €).
Das Kindergeld soll zum 1.1.2023 in einem Schritt für die Jahre 2023 und 2024 um 18 € auf 227 € monatlich für das erste und zweite Kind angehoben werden.
Die bis Ende 2022 bereits verlängerte Home-Office Pauschale soll entfristet und "verbessert" werden.
Steuerzahler sollen ab dem 1.1.2023 ihre Rentenbeiträge voll absetzen können (zwei Jahre früher als ursprünglich geplant). Künftig sollen Renten in der Auszahlungsphase im Alter besteuert werden. Als Ausgleich können während der Erwerbstätigkeit die Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden.
Steuerfreie Prämie - Bei zusätzlichen Zahlungen an Beschäftigte sollen bis zu 3.000 € von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben befreit werden.
Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 % soll verlängert werden, um die Gastronomiebranche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern. Die Absenkung würde sonst Ende 2022 auslaufen.
Einführung nationale Mindestbesteuerung. Die Umsetzung der international vereinbarten globalen Mindestbesteuerung soll bereits jetzt national begonnen werden. Damit könnte Deutschland einer EU-Richtlinie zuvorkommen, die sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindet. Dies soll langfristig Mehreinnahmen in Milliardenhöhe bringen.
Midi-Jobs mit höherem Verdienst. Bisher ist geregelt, dass zum 1.10.2022 die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) von 1.300 € auf 1.600 € angehoben wird. Diese Höchstgrenze soll nunmehr ab dem 1.1.2023 auf monatlich 2.000 € angehoben werden.
Energiepreispauschale für Rentner – Rentner sollen zum 1.12.2022 eine einmalige Energiepreispauschale von 300 € von der Rentenversicherung erhalten. Sie waren bei der ersten Pauschale für Berufstätige leer ausgegangen.
Studierende und Berufsfachschüler sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 € erhalten. Der Bund will mit den Ländern über eine schnelle Auszahlung beraten.
Als Ausgleich für die neue Gasbeschaffungsumlage soll zeitgleich die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch reduziert werden. Zeitlich bis Ende März 2024 befristet soll für den Gasverbrauch der ermäßigte Steuersatz von 7 % gelten.
Neue Unternehmenshilfen – Unternehmen und Betriebe, die unter den hohen Energiekosten leiden, sollen mit einem neuen Programm unterstützt werden. Insbesondere soll der Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern um ein weiteres Jahr verlängert werden. Bestehende Unternehmenshilfen sollen u. a. mit zinsgünstigen Krediten und erweiterten Bürgschaften sollen bis 31.12.2022 verlängert werden. Geprüft werden Schritte für Unternehmen, die aufgrund von Gasmangel und hoher Energiepreise die Produktion temporär einstellen müssen.
Die Sonderregelungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sollen über den 30.9.2022 hinaus verlängert werden.
Privathaushalte sollen die Strommenge für einen Basisverbrauch zu einem vergünstigten Preis erhalten. Für kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif soll dieselbe Abwicklung wie für Haushalte greifen. Finanziert werden soll die Preisbremse mit Einnahmen durch eine neue Erlösobergrenze für Energieunternehmen. Zudem sollen die beim Strompreis relevanten, voraussichtlich steigenden Netzentgelte damit bezuschusst werden.
Die für den 1.1.2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises (derzeit 30 € pro Tonne) um 5 € pro Tonne im Brennstoffemissionshandel soll um ein Jahr auf 2024 verschoben werden. Damit sollen sich auch die Folgeschritte 2024 und 2025 entsprechend um ein Jahr verschieben.
Ein weiterer Heizkostenzuschuss soll im Herbst an die Wohngeldbezieher gehen. Er beträgt einmalig 415 € für einen 1-Personen-Haushalt. Im Zuge der für Jahresbeginn geplanten Wohngeldreform soll er dann zur dauerhaften Komponente des Wohngelds werden. Zudem soll der Kreis der Wohngeldberechtigten auf 2 Mio. Bürger erweitert werden.
Das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sollen zum 1.1.2023 durch das "Bürgergeld" abgelöst werden. Der Anpassungszeitraum der jährlichen Erhöhung soll beim Bürgergeld so geändert werden, dass jeweils bereits die zu erwartende regelbedarfsrelevante Inflation im Jahr der Anpassung miteinbezogen wird. Dies soll am 1.1.2023 zum Start des Bürgergelds beginnen und zu einem Erhöhungsschritt auf etwa 500 € führen.
Nach dem 9-€-Ticket soll ein neues bundesweites Nahverkehrsticket eingeführt werden. Der Preis hierfür soll zwischen 49 und 69 €. betragen Der Bund will 1,5 Mrd. € dafür zuschießen, wenn die Länder mindestens ebenso viel zahlen.
Mieter sollen durch Regelungen des sozialen Mietrechts vor einer Überforderung durch steigende Nebenkostenvorauszahlungen geschützt werden. Strom- und Gassperren sollen vermieden werden.
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