Die Bundesregierung hat am 20.01.2021 ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgelegt. Der Bundesrat hat am 05.03.2021 dazu Stellung genommen. Eine Billigung des Rechtsausschusses ist am 22.06.2021 erfolgt. Auch der Bundestag hat das Gesetz nun abschließend beraten.
Bei der GbR soll zum ersten Mal die Rechtsfähigkeit einer solchen Gesellschaft gesetzlich verankert werden. Bislang war diese lediglich durch die Rechtsprechung anerkannt worden. Ferner soll ein von den Amtsgerichten zu führendes Gesellschaftsregister für die GbR eingeführt werden. Eine Eintragungspflicht ist zwar nicht vorgesehen. Allerdings soll u.a. der Erwerb von Grundstücken oder Markenrechte an eine solche Eintragung geknüpft werden. Weiterhin sollen GbRs zukünftig an einer Umwandlung (Spaltung, Verschmelzung, Formwechsel) teilnehmen können. Die Neuerungen für die OHG betreffen insbesondere das Beschlussverfahrensrecht. Hierbei ist vorgesehen Regelungen zur virtuellen Versammlungen zu implementieren. Zudem sind Abweichungen vom bislang bestehenden gesetzlichen Einstimmigkeitsprinzip geplant. Weitere Änderungen beziehen sich auf die Gewinnermittlung und Gewinnverteilung, die vereinfacht werden sollen. Die Neuerungen bei der KG sehen u.a. eine Verbesserung der Informationsrechte der Kommanditisten vor. Diesen soll bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ein allgemeines Auskunftsrecht eingeräumt werden.
Der Gesetzentwurf soll noch bis zur nächsten Bundestagswahl umgesetzt werden. In einer Übergangszeit bis Ende des Jahres 2022 ist vorgesehen, dass sich alle bestehenden Unternehmen die Möglichkeit haben, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Mit einem Inkrafttreten ist zum 01.01.2023 zu rechnen. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.