Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts von Expertenkommission vorgelegt

02.10.2020
Gesellschaftsrecht
1 Minute

Eine vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzte Expertenkommission hat am 20.04.2020 ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgelegt.

Durch eine Reform soll das zum Teil noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Rechtsgebilde an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens angepasst werden. Gesellschaften wie die offene Handelsgesellschaft (HG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sollen nach außen transparenter werden. Auch ist beabsichtigt, interne Abstimmungsprozesse der Gesellschaften durch klare Regelungen einfacher und rechtssicherer zu machen. Zudem sieht der insgesamt 210 Seiten starke Entwurf Erleichterungen beim Wechsel der Gesellschaftsformen vor.

Ferner wird in dem sog. „Mauracher Entwurf“ ein mit dem Handelsregister vergleichbares Register für Gesellschaften bürgerlichen Rechts vorgeschlagen. Ebenso soll eine gesetzlich geregeltes Beschlussmängelrecht eingeführt werden.

Wir werden Sie über die weitere Entwicklung des noch frühen Stadiums des Gesetzgebungsprozesses auf dem Laufenden halten.

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