Am 1.08.2022 sind bedeutende Regelungen des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) und des Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiREG) in Kraft getreten. Unter anderem können GmbH-Gründungen und Handelsregisteranmeldungen online getätigt werden.
Bislang mussten Gründerinnen und Gründer von GmbHs persönlich zu einem Notar gehen. Mit dem DiRUG sind nun die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die notarielle Beurkundung von Willenserklärungen mit Hilfe von Videokommunikationsmitteln geschaffen worden, um die Gründung einer GmbH online tätigen zu können.
Die online GmbH-Gründung ist jedoch bislang nur möglich, wenn das Stammkapital von den Gründerinnen und Gründern in Geld erbracht wird. Ab August 2023 soll dies auch auf Sachgründungen erweitert werden.
Die öffentliche Beglaubigung qualifizierter elektronischer Signaturen mittels Videokommunikation durch Notarinnen und Notare wurde ebenfalls gesetzlich zugelassen. Dadurch kann auch die Eintragung von Zweigniederlassungen sowie die Einreichung von Urkunden und Informationen vollständig online erledigt werden. Die hohen Qualitätsstandards notarieller Beurkundungsverfahren sollen auf gleichem Niveau gewahrt bleiben.
Zunächst war nur die notarielle Beglaubigung von Registeranmeldungen mittels Videokommunikation bei Einzelkaufleuten und Kapitalgesellschaften ermöglicht worden. Dies hat sich jetzt durch das DiREG auf sämtliche Rechtsträger erweitert. Auch Anmeldungen zum Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister sind ebenfalls in den Anwendungsbereich des notariellen Online-Beglaubigungsverfahrens einbezogen worden.
Mit der Gesetzesänderung wurden sinnvolle Schritte zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts gemacht.