Internationale Steuerstraftaten – Steuerdaten aus Dubai

17.06.2021
Aktuelles
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 16. Juni darauf hingewiesen, dass das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Auftrag des BMF Daten erworben, um Steuerstraftaten aufzudecken. Das ist das erste Mal, dass das BZSt eigenständig Daten, die u.a. für die Besteuerung wesentlich werden, erworben hat.

Die Daten wurden den Finanzbehörden der Länder zur Prüfung übergeben, damit sie dort auf steuerstrafrechtliche Aspekte geprüft werden können und über die Einleitung von steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren entschieden werden kann.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat darauf hingewiesen, dass alle Mittel genutzt werden, um Steuerstraftaten aufzudecken. „Mit dem neuen Datensatz leuchten wir die dunklen Ecken aus, in denen sich Steuerstraftäter bisher verkrochen haben. Jetzt ist die Steuerfahndung am Zug, die Täter aufzuspüren und ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Damit stellen wir sicher, dass alle ihren fairen Beitrag zur Finanzierung unseres Gemeinwesens leisten.“

Das BMF hat das BZSt am 14. Januar 2021 beauftragt, die Verhandlungen mit einem anonymen Informanten zu führen und die Daten zu erwerben. Nach Abschluss der Verhandlungen hat das BZSt die Daten am 10. Februar 2021 erworben. Seit diesem Zeitpunkt wurden die Daten aufbereitet, damit sie den zuständigen Ländern zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden können. In den Daten sind umfassende Informationen zu Millionen von Steuerpflichtigen weltweit und zu mehreren Tausend deutschen Steuerpflichtigen enthalten, die über Vermögen in Dubai verfügen.
Die Aktion bestätigt die allgemeine Erwartung, dass die Finanzverwaltung ihre Anstrengungen erheblich verstärken wird, um Steuerstraftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung aufzudecken.

Hinweis:

Vor diesem Hintergrund ist Unternehmen allgemein zu empfehlen, durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass sämtliche steuerlich relevanten Sachverhalten in den Steuererklärungen berücksichtigt werden. Hierzu sollte eine den individuellen Verhältnissen des Unternehmens angepasstes Tax Compliance Management-System (TCMS) installiert werden. Dadurch wird im Zweifel auch erreicht, dass strafrechtliche Konsequenzen nicht gezogen werden, wenn trotz aller Sorgfalt die steuerlichen Pflichten einmal ausnahmsweise nicht vollständig erfüllt werden. Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung, wir unterstützen Sie gern beim Aufbau eines TCMS.

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