In § 12 Abs. 3 UstG ist mit dem JStG 2022 für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage einschließlich der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, ab 2023 ein Umsatzsteuersatz von 0 % eingeführt worden, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 30 KW (peak) beträgt. Beim liefernden Unternehmer führt der Steuersatz von Null dazu, dass er weiterhin zum Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG berechtigt ist.