Mehr Transparenz: Steuerkontrollsysteme werden bei Betriebsprüfungen berücksichtigt

08.04.2022
Compliance
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In Bayern startet derzeit ein Pilotprojekt: Unternehmen, die sich gegenüber der Finanzverwaltung transparent zeigen, sollen künftig von einer schnelleren Abwicklung ihrer Betriebsprüfungen profitieren. Interne Steuerkontrollsysteme, sogenannte Compliance-Systeme, werden hierfür maßgeblich herangezogen. 

Zusammen mit zwei großen Unternehmen läuft im Freistaat Bayern ein Pilotprojekt an: Dabei werden die modernen Compliance-Systeme der Unternehmen in die steuerliche Betriebsprüfung einbezogen. So könnten, so die Grundidee, Schwerpunkte in der Steuerprüfung noch gezielter gesetzt und der gesamte Prozess beschleunigt werden. Daraus soll auch ein schnellerer Abschluss der Prüfung und damit eine frühere Rechtssicherheit der Unternehmen resultieren. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gehen davon aus, dass dieses Pilotprojekt erfolgreich verläuft und in naher Zukunft auch in bundesweiter Praxis umgesetzt wird. 

„Eine moderne Betriebsprüfung muss mit aktuellen Entwicklungen in der Wirtschaft Schritt halten. In einem Pilotprojekt werden wir interne Steuerkontrollsysteme von Unternehmen gezielt in die Prüfung einbeziehen. Mit den gewonnenen Erkenntnissen wollen wir unsere Prüfungsmethoden weiterentwickeln. Das macht Steuerprüfungen zukünftig effizienter und schneller“, heißt es in der Pressemitteilung des bayerischen Finanzministeriums von Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. 

Das Pilotprojekt soll Erkenntnisse über die Wirkungsweise von Steuerkontrollsystemen liefern und gegenseitiges Vertrauen zwischen den Unternehmen und der Finanzverwaltung schaffen. So soll es künftig möglich sein, auch unternehmensinterne Steuerkontrollsysteme rechtssicher in Außenprüfungen einbeziehen zu können. Voraussetzung ist jedoch, dass hierfür das maßgebliche Bundesrecht entsprechend angepasst wird. 

Auch bei unseren mittelständischen Mandantenunternehmen befinden sich verstärkt interne Steuerkontrollsysteme im Aufbau, die die Einhaltung der steuerlichen Pflichten und Vorschriften sicherstellen und dokumentieren sollen.

Wichtig: Ein sogenanntes Tax Compliance Management System (Tax CMS) muss alle wesentlichen Geschäftsprozesse und unternehmensinterne Richtlinien steuerkonform abbilden, um das Unternehmen verlässlich abzusichern. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Bestandsaufnahme ihrer Geschäftsprozesse unter steuerlichen Aspekten und bei der Einführung oder Verbesserung eines effizienten TCMS. Hierfür identifizieren wir zunächst die steuerlichen Ziele und Risiken und erarbeiten darauf aufbauend mit unseren Mandanten die organisatorischen Strukturen, die notwendig sind, um die wesentlichen Steuervorschriften einhalten zu können. Dazu gehören beispielsweise die Entwicklung organisatorischer Hilfsmittel wie Richtlinien und Checklisten sowie EDV-basierte Tools.

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