Die Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmenserfolg kann auf vielfältige Weise geschehen. Die häufigsten Formen sind bislang in Arbeitsverträgen festgelegte Prämienzahlungen oder Jahresgespräch-Vereinbarungen, die im Kern Boni für das Erreichen von definierten Umsatzzielen garantieren (entweder abteilungsweit oder auf das gesamte Unternehmen bezogen). Diese Form der Erfolgsbeteiligung geht mit Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgaben einher und besitzt zudem oftmals nur kurzfristige Effekte. Auch besteht die Gefahr, dass kurz nach der sicheren Zielerreichung ein Leistungsabfall entsteht, was nicht zur vollen Ausschöpfung bestehender Potenziale führt. Unterschiedliche Zielvereinbarungen (in einem Unternehmen oder gar in einer Abteilung) gelten ebenfalls als höchst ungünstig, da diese das Potenzial besitzen, Spannungen innerhalb eines Unternehmens hervorzurufen. Das Ergebnis ist dann, dass leistungsstarke Mitarbeiter das Unternehmen eher verlassen, denn gebunden werden.
Deshalb etablieren sich sukzessive andere, als echt wahrgenommene Modelle der Mitarbeiterbeteiligung. Dies kann beispielsweise durch eine reale Eigenkapitalbeteiligung der Mitarbeiter oder durch Genussrechte erfolgen. Diese Formen der Beteiligung besitzen einen bedeutenden Einfluss auf alle Arten sowie viele verschiedene Richtungen des Commitments und führen daher nicht nur zu einer nachhaltigen Motivation, sondern auch zu einer stärkerer Mitarbeiterbindung und einer höheren Identifikation mit dem Unternehmen. Besonders vorteilhaft ist auch, dass für diese Beteiligungsmodelle Lohnsteuerfreibeträge genutzt werden können, sodass Mitarbeiter auch im Sinne von “Mehr Netto vom Brutto” profitieren. Ebenfalls ist ein solches Modell für ältere Mitarbeit von Vorteil, da eine Beteiligung als Vorsorgemaßnahme angesehen werden kann. Dadurch steigt auch die Bereitschaft älterer Mitarbeiter mit Erfahrung und Leistung bei Personalengpässen auszuhelfen. Die Bedenken, wie mit ausgeschiedenen Arbeitnehmern bei solchen Beteiligungsformen umzugehen ist, lassen sich ebenfalls lösen. Durch die Vereinbarung von Rückkaufoptionen für den Fall des Ausscheidens oder Haltefristen zwischen Ausscheiden und Anteilsverkauf kann die Beteiligung ehemaliger Mitarbeiter wirksam gehandhabt werden
Die Umsetzung solcher Beteiligungsmodelle muss daher unter Berücksichtigung von rechtlichen und steuerlichen Aspekten geplant werden, sodass die Mitarbeiter und das Unternehmen profitieren und ehemalige Mitarbeiter ebenfalls am Erfolg des Unternehmens interessiert sind.