Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

09.12.2022
Aktuelles

Mit BMF-Schreiben vom 17.03.2022 hatte die Finanzverwaltung diverse steuerliche Unterstützungsmaßnahmen in den Bereichen Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Schenkungsteuer und Abgabenordnung angeordnet und zeitlich bis zum 31.12.2022 begrenzt.

Wegen des andauernden Krieges in der Ukraine werden diese Regelungen nun über den 31.12.2022 hinaus auf alle Maßnahmen erweitert, die bis 31.12.2023 durchgeführt werden (BMF v. 17.11.2022 – IV C 4 - S 2223/19/10003 :018 – DOK 2022/1135980).

Einzelheiten zu den jeweiligen Maßnahmen finden Sie in unserem Beitrag vom 18.03.2022 unter https://npo.schomerus.de/aktuelles/steuerliche-massnahmen-zur-unterstuetzung-der-vom-krieg-in-der-ukraine-geschaedigten.

Immer bestens informiert mit den Newslettern von SCHOMERUS

Steuerberatung und Rechtsberatung
Schomerus & Partner mbB
Steuerberater Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfung
Hamburger Treuhand Gesellschaft
Schomerus & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hamburg
Deichstraße 1
20459 Hamburg
Berlin
Bülowstraße 66
10783 Berlin
München
Möhlstraße 35
81675 München
Stralsund
An den Bleichen 15
18435 Stralsund
Pixel