Stiftungsrecht soll vereinheitlicht werden

14.04.2021
Gesellschaftsrecht
1 Minute

Ein weiterer Gesetzentwurf der Bundesregierung betrifft das Stiftungsrecht. Dieses Recht, das zurzeit noch aus bundes- und landesrechtlichen Regelungen besteht, soll nun umfassend überarbeitet und vereinheitlicht werden.

Der Entwurf des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts vom 03.02.2021 sieht u.a. vor, dass auf unbestimmte Zeit gegründete Stiftungen, die ihren Zweck nicht oder nicht mehr erfüllen können, künftig ihren Zweck beschränken oder in eine Verbrauchsstiftung umgestalten können. Weiterhin sollen Stiftungen auch die Möglichkeit haben, ohne Auflösung und Liquidation im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge anderen Stiftungen zugelegt oder mit anderen Stiftungen zusammengelegt werden können. Schließlich ist auch die Errichtung eines Bundesstiftungsregisters ab 2026 vorgesehen. Dieses Register, das mit dem Handelsregister vergleich sein soll, wird vom Bundesamt für Justiz geführt und soll die Transparenz über Stiftungen erhöhen. In diesem Register sollen die Vorstandsmitglieder und die besonderen Vertreter samt Vertretungsmacht eingetragen werden. Ferner ist vorgesehen, dass die Errichtungssatzung und die Dokumente über die Bestellung der Vorstandsmitglieder im Rahmen der Anmeldung beigefügt werden.

Das Gesetz soll noch dieses Jahr verabschiedet werden und im Wesentlichen zum 01.07.2022 in Kraft treten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

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