Das Bundesjustizministerium hat ein Gesetz zur Umsetzung der europäischen Umwandlungsrichtlinie vorgelegt. Umstrukturierungen und Umwandlungen sollen einfacher und rechtssicherer werden.
Der Entwurf betrifft innerstaatliche als auch grenzüberschreitende Umwandlungen. Der Entwurf umfasst zusammenfassend folgende Änderungen (Veröffentlichung des Bundesjustizministeriums):
Für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung wird ein rechtssicheres europaweit kompatibles Verfahren eingeführt, bei dem die beteiligten Handelsregister digital miteinander kommunizieren.
Für grenzüberschreitende und für innerstaatliche Umwandlungen werden die Rechte der Minderheitsgesellschafter vereinheitlicht, die Ungleichbehandlung von Minderheitsgesellschaftern übertragender und übernehmender Gesellschaften bei der Verschmelzung wird beendet. Das Spruchverfahren steht künftig beiden Gruppen von Minderheitsgesellschaftern zur Verfügung.
Aktiengesellschaften erhalten die Möglichkeit, erforderliche Anpassungen der Wertverhältnisse übertragender und übernehmender Gesellschaften durch zusätzliche Aktien auszugleichen. Dies soll die Liquidität sichern und erleichtert Investitionen im Zuge von Umstrukturierungen.
Der Schutz der Gesellschaftsgläubiger im Umwandlungsverfahren wird gestärkt und ihr Rechtsschutz effizient ausgestaltet.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bei grenzüberschreitenden Umwandlungen ihrer Arbeitgeber eigene Rechte auf frühzeitige und umfassende Information über das Umwandlungsvorhaben, um ihre Rechte effektiv wahrnehmen zu können.
Bislang sind die oben genannten Änderungen noch nicht vom Gesetzgeber verabschiedet. Abänderungen sowie weitere Ergänzungen sind noch möglich. Wie halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.