Weihnachten auch an die Schenkungsteuer denken

07.12.2021
Steuertipps
1 Minute

Wer seinen Lieben eine Freude machen will, denkt Weihnachten nicht nur an Geschenke, sondern auch ans Steuern sparen.

Angesichts der enormen Vermögenswerte, die in den nächsten Jahren auf die nächste Generation übertragen werden, ist es ratsam, durch die geschickte Ausnutzung von Freibeträgen Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer zu sparen.

Nicht der Erbschaft-/Schenkungsteuer unterliegen z.B. Schenkungen an Ehegatten in Höhe von 500 T€ und an Kinder von 400 T€. Diese Freibeträge können alle 10 Jahre genutzt werden. Die Freibeträge betragen für Enkelkinder 200 T€, Urenkel 100 T€ sowie für alle anderen Beschenkten 20 T€. Daneben ist die schenkweise Übertragung des Familienheims an den Ehe- oder Lebenspartner ebenfalls steuerfrei.

Durch geschickte Verteilung des Vermögens unter Ehepartnern können beim Übergang auf die Kinder die Freibeträge beider Ehepartner optimal genutzt, da der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil und jedes Kind innerhalb des 10-Jahreszeitraum jeweils einmal zur Verfügung steht. (Beispiel: Bei 3 Kindern können die Eltern jeweils bis zu 1,2 Mio € (= 3* 400 T€), zusammen also bis zu 2,4 Mio € alle 10 Jahre steuerfrei übertragen).

Wer sich rechtzeitig Gedanken zur Minimierung der Erbschaftsteuerbelastung macht, kann seinen Kindern und Enkeln also die Steuer ggf. ersparen oder zumindest stark reduzieren.

Wir bei SCHOMERUS & Partner helfen Ihnen gern, Ihre Vermögens- und Unternehmensnachfolge steueroptimal und rechtsicher zu gestalten.

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