Leistungsbezüge aus dem Ausland – unabhängig davon, ob es sich um sonstige Leistungen oder Lieferungen handelt – spielen auch für gemeinnützige Unternehmen eine wichtige Rolle. Als juristische Personen sind diese Unternehmen verpflichtet, umsatzsteuerliche Pflichten zu erfüllen, selbst wenn sie keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze generieren. In unserer Forumsveranstaltung erhalten Sie praxisorientierte Tipps, wie Sie diese Fälle erkennen und korrekt handeln, um Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) kommt immer dann zum Tragen, wenn sonstige Leistungen aus dem Ausland bezogen werden, bei denen der Leistungsort in Deutschland liegt. In unserem Webinar erklären wir Ihnen, wie Sie den Leistungsort korrekt bestimmen, um die richtigen steuerlichen Konsequenzen zu ziehen.
Der innergemeinschaftliche Erwerb betrifft den Bezug von Waren aus dem EU-Ausland. Unter bestimmten Bedingungen ist dafür in Deutschland Umsatzsteuer abzuführen. Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen dafür gelten.