Der Basiszinssatz kann zweimal jährlich an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden. Er wird von der Deutschen Bundesbank neu berechnet und sodann amtlich bekannt gegeben, § 247 Abs. 2 BGB.
Der Basiszinssatz bleibt auch zu Beginn des Jahres unverändert. Er liegt mittlerweile seit dem 1.07.2016 unverändert bei -0,88 Prozent. Der Basiszinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Abs. 1 S. 2 BGB.