Handels- und Gesellschaftsrecht im Koalitionsvertrag

11.01.2022
Wirtschaftsrecht
1 Minute

Die „Ampel-Parteien“ haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf etliche Maßnahmen zur Modernisierung des Handels- und Gesellschaftsrechts verständigt. Wir stellen Ihnen die Neurungen knapp und bündig vor.

Die Koalition plant, dass zukünftig englischsprachige Spezialkammern in internationalen Handels- und Wirtschaftsstreitigkeiten gebildet werden können. Hiermit wird auf eine zunehmende Anzahl an globalen, internationalen Rechtsstreitigkeiten reagiert. 

Die neue Bundesregierung möchte Unternehmen besser vor rechtsuntreuen Mitbewerberinnen und Mitbewerbern schützen. Hierfür sollen die Vorschriften der Unternehmenssanktionen und der Sanktionshöhe überarbeitet werden, um die Rechtssicherheit von Unternehmen im Hinblick auf Compliance-Pflichten zu verbessern.

Die Gründung von Gesellschaften soll erleichtert werden, indem die Digitalisierung vorangetrieben wird und Beurkundungen per Videokommunikation auch bei Gründungen mit Sacheinlage und bei anderen Beschlüssen erlaubt werden sollen. Aktiengesellschaften soll die Durchführung von Online-Hauptversammlungen dauerhaft ermöglicht werden.

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