Der Basiszinssatz kann zweimal jährlich an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden. Er wird von der Deutschen Bundesbank neu berechnet und sodann amtlich bekannt gegeben, § 247 Abs. 2 BGB.
Die Deutsche Bundesbank erhöhte den Basiszins zum 1.03.2022. Er stieg nun von -0,88 % auf 1,62 %. Der Basiszinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen (vgl. § 288 Abs. 1 BGB).