Am 18.10.2024 hat der Bundesrat dem "Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie" zugestimmt. Das Gesetz wurde am 26.9.2024 verabschiedet. Das Ziel des Gesetzes ist es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen, um der Wirtschaft, und damit vor allem Selbständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern, mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen. Die Bundesregierung, auf die das Gesetz zurückgeht, erwartet finanzielle Entlastungen in Höhe von 944 Millionen Euro pro Jahr.
Die beschlossenen Maßnahmen sind unter anderem:
Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege: diese müssen nur noch acht statt bisher zehn Jahre aufbewahrt werden,
eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater, sodass Arbeitgeber ihren Steuerberatern nicht mehr einzelne schriftliche Vollmachten für die jeweiligen Sozialversicherungsträger ausstellen müssen,
keine Hotelmeldepflicht mehr für deutsche Staatsangehörige,
mehr digitale Rechtsgeschäfte per E-Mail, SMS oder ähnlichen Messenger-Nachrichtendiensten ohne das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift,
digitale Arbeitsverträge, sodass Arbeitgeber auch per E-Mail über die wesentlichen Vertragsbedingungen informieren können,
Erleichterungen bei Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen, indem zukünftig die Unterlagen online zur Verfügung gestellt werden können,
digitale Steuerbescheide.
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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