Dies hat das FG Düsseldorf klargestellt. Eine wörtliche Übernahme ist zwar nicht erforderlich, grundsätzlich jedoch sinnvoll. In dem zu entscheidenden Fall enthielt die Satzung keine Regelung, nach der der Verein – wörtlich – „selbstlos“ tätig ist.
Die Entscheidung zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, die (wenigen) rechtlichen Vorgaben aus der Mustersatzung zu übernehmen. Anderenfalls sind Diskussionen mit dem Finanzamt unvermeidlich.