In seiner Plenarsitzung am 18.10.2024 hat der Bundesrat das Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien gebilligt. Das Gesetz zielt insbesondere ab auf die Fälle, in denen Immobilien bei Zwangsversteigerungen erworben werden, die Ersteher den Kaufpreis jedoch nie bezahlen und dennoch über einen längeren Zeitraum beispielsweise aus Mieteinnahmen Einkünfte aus der Immobilie erzielen. Dieses Vorgehen ist nur bei Versteigerungen möglich, da man hier bereits mit dem Zuschlag und nicht erst mit dem Eintrag ins Grundbuch Eigentümer des Grundstücks wird.
Das Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz soll diesem Missbrauch Einhalt gebieten. Den Gemeinden wird hierdurch ermöglicht, in einem Zwangsversteigerungsverfahren die gerichtliche Verwaltung des Grundstücks zu beantragen. Während der gerichtlichen Verwaltung sind Mieteinkünfte nicht mehr an den Ersteher, sondern an den bestellten Verwalter zu zahlen. Dies soll dem Anreiz entgegenwirken, Gebote auf Problemimmobilien abzugeben, um als Eigentümer ohne Zahlung des Kaufpreises finanziellen Nutzen aus dem Grundstück zu ziehen.
Auch dieses Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden; es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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