Die Finanzverwaltung (BMF) hat vor dem Hintergrund des Erdbebens in Albanien am 26.11.2019 Regelungen erlassen, die Erleichterungen für inländische private Spender, steuerbegünstigte Organisationen, Unternehmen sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Unterstützungen zugunsten der Opfer vorsehen[1].
[1] BMF-Schreiben vom 15.06.2020 – IV C 4-S 2223/19/10003: 002