Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27.9.2024 zu dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen Stellung genommen. Er begrüßt die grundsätzliche 1:1 Umsetzung der Richtlinie sowie die punktuelle Anpassung bereits bestehender Rechtsrahmen zur Vermeidung von Doppelberichtspflichten.
Die Bundesregierung solle sich jedoch zukünftig auf EU-Ebene für eine Überarbeitung der Richtlinie sowie der Berichtsstandards einsetzen, da mit den Berichtspflichten der CSRD für die Unternehmen eine erhebliche Mehrbelastung durch erhöhten Bürokratieaufwand entstehe. So müssen sowohl die direkt als auch die indirekt betroffenen Unternehmen neue Strukturen aufbauen, enorme Ressourcen aufwenden und erhebliche Kosten tragen.
Es sei daher eine Reduktion der nötigen Angaben im Nachhaltigkeitsbericht anzustreben. Darüber hinaus bittet der Bundesrat auch im weiteren Verfahren der Umsetzung alle Möglichkeiten zu prüfen und alle Spielräume auszunutzen, um die mit ihr verbundenen Belastungen im Rahmen des europarechtlich Zulässigen zu begrenzen.
Zum Schutze kleiner und mittlerer Unternehmen empfiehlt der Bundesrat bei künftigen Anpassungen der CSRD zudem einen sogenannten "Value-Chain-Reporting-Cap", also zu bestimmen, dass die kleinen/mittleren Unternehmen, die den Anforderungen der in Aufstellung befindlichen freiwilligen Berichtsstandards entsprechen, von Geschäftspartnern im unmittelbaren Anwendungsbereich der CSRD nicht mit darüberhinausgehenden Informationsbegehren belastet werden dürfen.
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