Der gemäß § 247 Absatz 2 BGB halbjährlich von der Deutschen Bundesbank zu überprüfende und ggf. neu festzulegende Basiszinssatz steigt zum 1. Januar 2024 auf 3,62 %, während er zuletzt bei 3,12 % lag. Der Basiszinssatz dient der Berechnung von gesetzlichen Verzugs- und Prozesszinsen. Die gesetzlichen Verzugszinsen belaufen sich damit für die kommenden sechs Monate auf bis zu 12,62 % (bei Verbrauchergeschäften 8,62 %).
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