Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz

02.10.2020
Insolvenzrecht
1 Minute

Immer mehr private Haushalte in Deutschland sind überschuldet – oftmals aus Gründen wie Scheidung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Die Restschuldbefreiung hilft redlichen Schuldnern –  also ehrlichen, zuverlässigen, pflichtbewussten Schuldnern – dabei, sich nach drei bis sechs Jahren von ihren Schulden zu befreien. So erhalten sie die Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang, ohne ihr Leben lang Schulden abtragen zu müssen. Gleichzeitig wird in der Insolvenzordnung sichergestellt, dass die Rechte der Gläubiger ausreichend berücksichtigt werden. Denn auch sie sollen einen möglichst geringen Forderungsausfall haben.

Auf der Homepage des BMJV erhält man einen guten ersten Überblick über das Verbraucherinsolvenzrecht.

Detaillierte Informationen und Fallbeispiele können Sie dem „Infoblatt zur Reform der Verbraucherinsolvenz“ sowie der Broschüre „Restschuldbefreiung – eine Chance für redliche Schuldner“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz entnehmen, welche kostenlos heruntergeladen werden können.

Für spezielle Fragen stehen Ihnen auch die Experten bei Schomerus & Partner zur Verfügung.

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