Die die Regierung tragenden Bundestagsfraktionen haben im Koalitionsvertrag vom 12.03.2018 neben der Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Betriebs und der Unterhaltung offener WLAN-Netze weitere Veränderungspotentiale für den Bereich der Gemeinnützigkeit identifiziert.
So sehe der Koalitionsvertrag auch die Entbürokratisierung des Ehrenamts sowie die bessere Förderung von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement vor.
Die Bundesregierung werde die steuergesetzlichen Änderungen, die diesbezüglich zur Umsetzung des Koalitionsvertrags erforderlich sind, insgesamt in einem Gesetzentwurf bündeln (Bundestags-Drucksache 19/6925).