Ab dem 1. Januar 2025 wird die neue E-Rechnung eingeführt. In unserer Mai-Ausgabe der NPO news hatten wir Sie bereites über die Einführung der elektronischen Rechnung informiert.
Ab diesem Zeitpunkt sind alle umsatzsteuerlichen Unternehmer verpflichtet E-Rechnungen zu empfangen. Die Neuregelung gelten auch für gemeinnützige Organisationen, wenn diese Leistungen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (auch Zweckbetrieb) oder der Vermögensverwaltung erbringen. Kleinunternehmer sind ebenfalls betroffen.
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat am 9. August 2024 eine übersichtliche Information zur Einführung der E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025 veröffentlicht. Insbesondere befasst sich das BayLfSt mit folgenden Punkten:
Allgemeine Erläuterung
Anerkannte Formate
Stufenweise Einführung
Voraussetzungen für den Empfang einer E-Rechnung
Aufbewahrung
Ferner hat das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Hintergrundinformationen zu diesem Thema speziell für Vereine zusammengestellt.
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