Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat mit Pressemitteilung vom 14.03.2024 bekannt gegeben, dass eine Einigung zwischen Bund und Ländern im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten dahingehend erzielt wurde, dass die Frist zur Abgabe der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen letztmalig bis zum 30.09.2024 verlängert wird.
Diese Entscheidung sei insbesondere deshalb nötig gewesen, um die noch ausstehenden rund 400.000 Schlussabrechnungen bei den Bewilligungsstellen abarbeiten zu können. Darüber hinaus sollen auch Vereinfachungen und Beschleunigungen der Prüfverfahren angewendet werden, um der großen Zahl an offenen Abrechnungen gerecht zu werden.
Die Corona-Wirtschaftshilfen waren in der Pandemiezeit eine umfassende Hilfe von staatlicher Seite für notleidende Unternehmen, um Umsatzausfälle zu kompensieren. Dabei wurden zwischen Juni 2020 und Juni 2022 rund 63 Milliarden Euro aus Bundesmitteln finanziert. Um eine schnelle Hilfe garantieren zu können, wurde die Auszahlung der Mittel zumeist auf Prognosebasis vorläufig ermittelt und die finale Prüfung der Anträge auf das Schlussabrechnungsverfahren gelegt. Die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen sehen vor, dass die endgültige Höhe der Leistungen anhand der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung zu ermitteln sei, sodass es auch durchaus zu Rückzahlungen von Wirtschaftshilfen kommen kann.
Wenn auch Sie Unterstützung bei Ihrer Schlussabrechnung benötigen, zögern Sie nicht uns anzusprechen – wir helfen gern weiter.
Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/03/20240314-corona-wirtschaftshilfen.html
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